Jahresrechnung NetzInformationen gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) Gemäss Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG; SR 734.7) i.V.m. Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) ist das Elektrizitätswerk Rümlang verpflichtet, für sein Verteilnetz eine Jahresrechnung Netz zu erstellen und zu publizieren. Die Jahresrechnung wurde für regulatorische Zwecke erstellt und ist nicht für die Finanzanalyse geeignet. Hier finden Sie die letzten Jahresrechnungen als PDF:
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