Jahresrechnung Netz


Informationen gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Gemäss Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG; SR 734.7) i.V.m. Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) ist das Elektrizitätswerk Rümlang verpflichtet, für sein Verteilnetz eine Jahresrechnung Netz zu erstellen und zu publizieren. Die Jahresrechnung wurde für regulatorische Zwecke erstellt und ist nicht für die Finanzanalyse geeignet.

Hier finden Sie die letzten Jahresrechnungen als PDF:

Jahresrechnung 2022/2023

Jahresrechnung 2021/2022

Jahresrechnung 2020/2021

 

 

 

 

 

 


 
 

Gedruckt am 30.12.2024 16:57:22