Rechnungsstellung

Die Stromzähler werden halbjährlich Ende März und Ende September abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich. In der Zwischenzeit senden wir Ihnen je zwei Akonto-rechnungen. Die einbezahlten Akontobeträge und allfällige Überträge sind jeweils auf der halbjährlichen Schlussrechnung abgezogen. Die Akontobeträge werden automatisch auf Grund der Vorjahresperiode berechnet und sollten ungefähr einem Drittel Ihres Vorperiodenverbrauchs entsprechen.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum, welches auf der Rechnung aufgedruckt ist.

Hier finden Sie eine Anleitung um Ihre Stromrechnung besser zu verstehen.

Abteilung Strom



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Gedruckt am 22.12.2024 04:33:46